Special Flights
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat die Verfahren zum Koordinieren ausserordentlicher Flüge (Special Flights) formalisiert. Details der entsprechenden Verfahren sind im VFR-Handbuch (VFR RAC 4-0-7) veröffentlicht.
Melden Sie bitte ausserordentliche Flüge gemäss folgenden Angaben:
Flüge innerhalb der Luftraumkategorien C und D sind vom Operator oder vom Organisator vor der Durchführung mit dem Flugsicherungsdienst zu koordinieren. Ausserordentliche Flüge sind:
- Fotoflüge und andere Kontrollflüge
- Transportflüge in der CTR/TMA
- Flugmeetings / Veranstaltungen im allgemeinen
- Wiederholte Rundflüge
- Segelflugwettbewerbe
- Ballonwettbewerbe (inkl. Kinderballonwettbewerbe in der CTR)
- Fallschirmabsprünge
Die Anfrage ist an die zuständige ATC-Einheit zu richten:
Region Genf | Region Zürich |
|---|---|
skyguide | skyguide 8602 wangen bei dübendorf |
Die Anfrage muss bei der zuständigen ATC-Einheit mit dem entsprechenden Formular bis spätestens zwei Wochen vor dem erstmöglichen Flugtag eingegeben werden, zusammen mit einer genauen Beschreibung des ausserordentlichen Fluges. Wenn immer möglich, sollte die ATC-Einheit mit Karten und Flugrouten beliefert werden.
Anschliessend wird die zuständige ATC-Einheit die nötige Koordination mit den anderen ATC-Einheiten einschliesslich militärischen Einheiten vornehmen.
Der Operator wird von der zuständigen ATC-Einheit alle Einschränkungen und Flugbedingungen inkl. Referenznummer erhalten.
Aus Sicherheits- und Effizienzgründen kann pro ATC-Sektor im Luftraum C oder D nur ein einziger ausserordentlicher Flug gleichzeitig angenommen werden.
Bei dichtem IFR-Verkehr oder aufgrund einer anderen speziellen Situation kann der ausserordentliche Flug durch die zuständige ATC-Einheit zurückgestellt, annulliert oder aufgeschoben werden.
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