Special Flights

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat die Verfahren zum Koordinieren ausserordentlicher Flüge (Special Flights) formalisiert. Details der entsprechenden Verfahren sind im VFR-Handbuch (VFR RAC 4-0-7) veröffentlicht.

Melden Sie bitte ausserordentliche Flüge gemäss folgenden Angaben:

Flüge innerhalb der Luftraumkategorien C und D sind vom Operator oder vom Organisator vor der Durchführung mit dem Flugsicherungsdienst zu koordinieren. Ausserordentliche Flüge sind:

Die Anfrage ist an die zuständige ATC-Einheit zu richten:

Region Genf

Region Zürich

skyguide
à l'attention de OGTA 
case postale 796
1215 genève aéroport
tel +41 22 417 40 97
fax +41 22 417 45 12 
procedures.gva@skyguide.ch

skyguide
OOTE
flugsicherungsstrasse 1-5 
p.o. box 23

8602 wangen bei dübendorf 
tel +41 43 931 62 36
fax +41 43 931 60 89 
atm.procedures@skyguide.ch

Die Anfrage muss bei der zuständigen ATC-Einheit mit dem entsprechenden Formular bis spätestens zwei Wochen vor dem erstmöglichen Flugtag eingegeben werden, zusammen mit einer genauen Beschreibung des ausserordentlichen Fluges. Wenn immer möglich, sollte die ATC-Einheit mit Karten und Flugrouten beliefert werden.

Anschliessend wird die zuständige ATC-Einheit die nötige Koordination mit den anderen ATC-Einheiten einschliesslich militärischen Einheiten vornehmen.

Der Operator wird von der zuständigen ATC-Einheit alle Einschränkungen und Flugbedingungen inkl. Referenznummer erhalten.

Aus Sicherheits- und Effizienzgründen kann pro ATC-Sektor im Luftraum C oder D nur ein einziger ausserordentlicher Flug gleichzeitig angenommen werden.

Bei dichtem IFR-Verkehr oder aufgrund einer anderen speziellen Situation kann der ausserordentliche Flug durch die zuständige ATC-Einheit zurückgestellt, annulliert oder aufgeschoben werden.

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