Testflüge (Test Flight Pattern)
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat die Verfahren zur Koordinierung von Testflügen formell festgelegt. Die Einzelheiten dieser Verfahren sind im AIP (ENR 1.1.-7) veröffentlicht.
Testflüge dürfen nur von Flugzeugwartungsfirmen mit Sitz in der Schweiz durchgeführt werden. |
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Bitte melden Sie Testflüge wie folgt an
Der Betreiber des Testfluges muss der Airspace Management Cell (AMC) ein Gesuch um Luftraumzuteilung ("Airspace Request") an AMC@skyguide.ch senden.
Dieses Gesuch hat spätestens am Mittwoch der Woche vor dem beantragten Flug bei der AMC einzugehen, damit der Testflug in die TSA-Management-Planung aufgenommen werden kann.
An Werktagen können verspätete Gesuche noch bis 12 Uhr Ortszeit am Vortag des geplanten Fluges eingereicht werden. Die Flugbewilligung hängt von der Verfügbarkeit von TSAs ab.
Voranmeldung und Aktivierung
Dasselbe Formular ist spätestens zwei Stunden vor dem geplanten Abflugzeitpunkt zur Voranmeldung bei der betroffenen Flugsicherungsstelle an testflight-eastA9@skyguide.ch zu senden.
Die Flugsicherungsstelle, die die Voranmeldung erhält, ergreift anschliessend die notwendigen Massnahmen zur Koordinierung des Testfluges mit den übrigen betroffenen Flugsicherungseinheiten einschliesslich militärischer Stellen.
Nach der Übermittlung des Formulars muss der Pilot die Flugsicherung für eine detaillierte Koordinierung des Fluges einschliesslich der maximalen Flughöhe per Telefon kontaktieren (+41 43 931 69 60).
Der Betreiber wird von der zuständigen Flugsicherungsstelle über alle Beschränkungen und Bedingungen informiert.
Aus Sicherheits- und Effizienzgründen können in den Lufträumen C und D nicht mehrere Testflüge pro Flugsicherungssektor gleichzeitig akzeptiert werden.
Bei hohem IFR-Verkehrsaufkommen oder in anderen ausserordentlichen Situationen kann der Flug von der entsprechenden Flugsicherungsstelle verschoben, abgesagt oder ausgesetzt werden.
Bei Gewittertätigkeit sind Testflüge nicht erlaubt.
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