Die Verfahren zur Koordinierung von Spezialflügen wurden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) formalisiert und sind detailliert im VFR-Handbuch (VFR RAC 4-0-7) beschrieben.
Flüge innerhalb der Luftraumkategorien C und D müssen vom Operator oder Organisator vor der Durchführung mit dem Flugsicherungsdienst koordiniert werden. Zu den Spezialflügen zählen:
Die Anträge müssen bei der zuständigen Flugsicherungsstelle bis spätestens zwei Wochen vor dem ersten möglichen Flugtag anhand des Antragsformulars (siehe Seitenende), das eine genaue Beschreibung des entsprechenden Spezialfluges enthalten muss, eingereicht werden. Sofern möglich, sollten der Flugsicherungsstelle Karten und Flugrouten zur Verfügung gestellt werden.
Die zuständige Flugsicherungsstelle wird dann den Spezialflug mit allen Flugsicherungsstellen, einschliesslich der militärischen Einheit, koordinieren.
Der Operator erhält von der zuständigen Flugsicherungsstelle alle Einschränkungen und Flugbedingungen einschliesslich einer Referenznummer. Aus Sicherheits- und Effizienzgründen können in den Lufträume C und D nicht mehrere Spezialflüge pro Flugsicherungssektor gleichzeitig akzeptiert werden.
Bei hohem IFR-Verkehrsaufkommen oder in anderen ausserordentlichen Situationen kann der Flug von der entsprechenden Flugsicherungsstelle verschoben, abgesagt oder ausgesetzt werden.
Der Antrag muss bei der zuständigen Flugsicherungsstelle eingereicht werden:
| Region Genf | Region Zürich |
|---|---|
| skyguide | skyguide |
| à l'attention de: OGTA | zu Händen von: OOTE |
| Case Postale 796 | Flugsicherungsstrasse 1-5 |
| 1215 Genève Aéroport | Postfach 23 |
| Tel +41 22 417 40 97 | 8602 Wangen bei Dübendorf |
| Fax +41 22 417 45 12 | Tel +41 43 931 62 36 |
| procedures.gva(at)skyguide.ch | Fax +41 43 931 60 89 |
| atm.procedures(at)skyguide.ch |
