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Testflüge (Test Flight Pattern): nur für Flugzeugwartungsfirmen mit Sitz in der Schweiz

Die Verfahren zur Koordinierung von Testflügen wurden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) festgelegt und im AIP (ENR 1.1-4) veröffentlicht.

 

Testflüge dürfen nur von Flugzeugwartungsfirmen mit Sitz in der Schweiz durchgeführt werden.

 

Testflüge müssen wie folgt beantragt werden:

  • Der Betreiber des Testfluges muss einen „Antrag auf Luftraumzuteilung“ („Airspace Request“) an die Airspace Management Cell (AMC) unter AMC(at)skyguide.ch senden.
  • Dieser Antrag muss spätestens an dem Mittwoch der Woche vor dem beantragten Flug bei der AMC eingehen, damit der Testflug in der TSA-Management-Planung berücksichtigt werden kann.
  • An Werktagen können verspätete Anträge noch bis 12.00 Uhr Ortszeit am Vortag des geplanten Fluges eingereicht werden. Die Flugbewilligung hängt von der Verfügbarkeit von TSAs ab.

Voranmeldung und Aktivierung

  • Dasselbe Formular ist spätestens zwei Stunden vor dem geplanten Abflugzeitpunkt zur Voranmeldung bei an die betroffenen Flugsicherungsstelle unter testflight-eastA9(at)skyguide.ch zu senden.
  • Nach der Übermittlung des Formulars muss der Testpilot die ATC-Einheit zwecks detaillierter Koordinierung des Flugs einschliesslich der maximalen Flughöhe per Telefon kontaktieren (+41 43 931 69 60).
  • Der Betreiber wird von der zuständigen Flugsicherungsstelle über alle Beschränkungen und Bedingungen informiert.

 

Aus Sicherheits- und Effizienzgründen können in den Lufträumen C und D nicht mehrere Testflüge pro Flugsicherungssektor gleichzeitig akzeptiert werden.

 

Bei hohem IFR-Verkehrsaufkommen oder in anderen ausserordentlichen Situationen kann der Flug von der entsprechenden Flugsicherungsstelle verschoben, abgesagt oder ausgesetzt werden.

 

Bei Gewitteraktivität werden keine Testflüge genehmigt.

 

Formulare zum Herunterladen

  • Test Flight Pattern EastA9: Word / PDF

 

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