Die Verfahren zur Koordinierung von Testflügen wurden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) festgelegt und im AIP (ENR 1.1-4) veröffentlicht.
Testflüge dürfen nur von Flugzeugwartungsfirmen mit Sitz in der Schweiz durchgeführt werden.
- Der Betreiber des Testfluges muss einen „Antrag auf Luftraumzuteilung“ („Airspace Request“) an die Airspace Management Cell (AMC) unter AMC(at)skyguide.ch senden.
- Dieser Antrag muss spätestens an dem Mittwoch der Woche vor dem beantragten Flug bei der AMC eingehen, damit der Testflug in der TSA-Management-Planung berücksichtigt werden kann.
- An Werktagen können verspätete Anträge noch bis 12.00 Uhr Ortszeit am Vortag des geplanten Fluges eingereicht werden. Die Flugbewilligung hängt von der Verfügbarkeit von TSAs ab.
- Dasselbe Formular ist spätestens zwei Stunden vor dem geplanten Abflugzeitpunkt zur Voranmeldung bei an die betroffenen Flugsicherungsstelle unter testflight-eastA9(at)skyguide.ch zu senden.
- Nach der Übermittlung des Formulars muss der Testpilot die ATC-Einheit zwecks detaillierter Koordinierung des Flugs einschliesslich der maximalen Flughöhe per Telefon kontaktieren (+41 43 931 69 60).
- Der Betreiber wird von der zuständigen Flugsicherungsstelle über alle Beschränkungen und Bedingungen informiert.
Aus Sicherheits- und Effizienzgründen können in den Lufträumen C und D nicht mehrere Testflüge pro Flugsicherungssektor gleichzeitig akzeptiert werden.
Bei hohem IFR-Verkehrsaufkommen oder in anderen ausserordentlichen Situationen kann der Flug von der entsprechenden Flugsicherungsstelle verschoben, abgesagt oder ausgesetzt werden.
Bei Gewitteraktivität werden keine Testflüge genehmigt.
Formulare zum Herunterladen
- Test Flight Pattern EastA9: Word / PDF